Jakobs | Guilleaume - Schadensersatzanspruch für Lehman-Geschädigte
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Jakobs | Guilleaume - Schadensersatzanspruch für Lehman-Geschädigte

Oberlandesgericht Frankfurt am Main bestätigt Schadensersatzanspruch eines „Lehman-Geschädigten“

In einem heute verkündeten Urteil hat das Oberlandesgericht den Schadensersatzanspruch eines Anlegers gegen eine Sparkasse bestätigt, die ihm im August 2007 am Telefon den Erwerb von sog. „Lehmann-Zertifikaten“ im Wert von 7.000,– EUR empfohlen hatte. Das Oberlandesgericht bestätigte damit die vorausgegangene Entscheidung des Landgerichts und wies die Berufung der Sparkasse zurück. Die beklagte Sparkasse müsse sich – jedenfalls in diesem speziellen Fall – eine Verletzung ihrer Aufklärungspflicht vorwerfen lassen.